Abschwächung des Schutzniveaus für den Wolf bei Berner Konvention – Naturschutzorganisation warnt vor weitreichenden Konsequenzen für EU-Naturschutz
WWF nach EuGH-Urteil zur Schwarzen Sulm:
Presseaussendung
Luxemburg, Wien, am 4. Mai 2016 – Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über eine Klage der EU-Kommission gegen die Bewilligung des umstrittenen Wasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm entschieden.
„Das Urteil des EuGH zur Sulm ist extrem bedauerlich, für uns ist es fachlich nicht nachvollziehbar, aber es ist zu akzeptieren. Nichts desto trotz werden jetzt die nächsten Schritte im österreichischen Recht entscheidend sein. Der Ball liegt nun bei Bundesminister Rupprechter – und dem Verwaltungsgerichtshof“, kommentiert WWF-Flussexpertin Bettina Urbanek das EuGH-Urteil.
Eine offene Amtsbeschwerde, ein Verfahren nach dem österreichischen Wasser- sowie eines nach dem Forstrecht stehen zur Entscheidung an. Andrä Rupprechter kann jetzt beweisen, dass er sein Herz am rechten Fleck hat. Er muss jetzt Farbe bekennen, ob Flussschutz nur eine „Jugendsünde“ war oder ob er unser Umweltminister ist.
Bis zuletzt hatten die Vertreter des WWF und der großen Österreichischen Umweltverbände gehofft, dass sich beim EuGH inhaltliche und sachliche Argumente gegen eine rein formaljuristische Sicht des Falles durchsetzen würden.
„Man kann die ganze rechtliche Geschichte dieses Streitfalles nur als hochgradigen ‚juristischen Unfall‘ bezeichnen, da die Schwarze Sulm eine der letzten freien Fließstrecken in Österreich mit sehr guter ökologischer Qualität ist“, so Urbanek weiter. Nur noch 15 Prozent aller Fließgewässer in Österreich befinden sich in einem solchen Zustand. Bauliche Eingriffe sind daher aus Urbaneks Sicht nicht gerechtfertigt.
Eine offene Amtsbeschwerde, ein Verfahren nach dem österreichischen Wasser – sowie eines nach dem Forstrecht stehen zur Entscheidung an. Andrä Rupprechter kann jetzt beweisen, dass er sein Herz am rechten Fleck hat.
Minister Rupprechter muss am Ball bleiben
Neben der politischen Verantwortung die der Fall des Kleinkraftwerks an der Schwarzen Sulm beinhaltet, Rupprechter ist Oberbehörde bei diesen Verfahren, ist es auch eine Herzensangelegenheit, ein nationales Flussjuwel vor der Verbauung zu bewahren. Schon einmal hat sich Rupprechter für den Schutz einer „Fließgewässer-Ikone“ eingesetzt und zwar für die Brandenberger Ache, namensgebender Fluss der Heimatgemeinde des Ministers im Tiroler Unterland. WWF fordert ihn auf, die Amtsbeschwerde aufrecht zu erhalten und mit seinem Parteikollegen, dem steirischen Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer Kontakt aufzunehmen.
Seit mehr als zehn Jahren beschäftigt das geplante Kleinkraftwerk an der Schwarzen Sulm Umweltschützer, lokale Aktivisten, Juristen, die Bundes- und Landespolitik, die EU-Kommission und die Gerichte bis hin zum EuGH. Die vom Wasserkraftwerk betroffene Schluchtstrecke ist von seltenen Au- und Hangschluchtwäldern gesäumt und beherbergt gefährdete Arte wie Steinkrebs, Wasseramsel und Fischotter; sie ist daher auch als Natura 2000 – Europaschutzgebiet ausgewiesen.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden nationalen Gesetze verbieten Eingriffe, die eine Verschlechterung der Ökologie bewirken. Dennoch wurde das Kraftwerk 2007 vom Land Steiermark bewilligt und stellt seither einen – in der Österreichischen Naturschutzgeschichte bislang beispiellosen – juristischen Streitfall dar.
„Wir werden einer Zerstörung der Schwarzen Sulm sicherlich nicht tatenlos zusehen“, kündigen die NGOs und die Aktivisten vor Ort ihren ungebrochenen Widerstand an.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
Bettina Urbanek, WWF-Flussexpertin, Tel. 01/488 17 -275, E-Mail: bettina.urbanek@wwf.at
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