WWF erkämpft Akteneinsicht in Landes-Gutachten und belegt unvollständige Tiwag-Unterlagen – Sachverständige sehen offene Gefahren – WWF fordert Stopp des UVP-Verfahrens
WWF: ÖBB-Kraftwerk soll jetzt am Projektfriedhof landen
Wien/Innsbruck, am 6. Oktober 2011 – Die Tiroler Landesregierung hat bereits mehrfach erklärt, dass sie den Lech und seine Seitenbäche nicht mehr nutzen will. Auch im Tiroler Kriterienkatalog ist das Lech-Flusssystem als Tabu-Zone ausgewiesen. Zudem hat das Land Vorarlberg ebenfalls längst klar gestellt, dass das ÖBB-Projekt keine Chance auf Realisierung mehr hat. „Jetzt muss LHStv. Gschwentner endlich klare Verhältnisse schaffen, indem er den abgelaufenen Naturschutzbescheid von 2009 nicht verlängert“, erklärt Christoph Walder, Wasserkraftexperte des WWF.
Damals wurde den ÖBB die naturschutzrechtliche Bewilligung des Landes Tirol für das ÖBB- Kraftwerksvorhaben Beileitung Ost/Spullersee gewährt, obwohl die Amtssachverständigen starke Bedenken geäußert hatten. Zum Bau der Beileitung Ost kam es dennoch nicht – unter anderem weil die ÖBB mit den Grundeigentümern der Quellbäche keine Einigung erzielen konnten.
In den letzten beiden Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für die Kraftwerkspläne der ÖBB deutlich verändert. Der Lech ist laut Tiroler Kriterienkatalog tabu. Jetzt kann die falsche Entscheidung von 2009 auf Basis des Kriterienkataloges korrigiert werden und ein ganz deutliches Zeichen für die Erhaltung des Lech gesetzt werden, so der WWF.
Der Lech ist eines der letzten unversehrten Wildflusssysteme der gesamten Nordalpen. Hier hat der Naturschutz eindeutig ein höheres öffentliches Interesse als die energiewirtschaftliche Nutzung. Die naturschutzrechtliche Bewilligung Gschwentners war vom WWF und zahlreichen nationalen und internationalen Umweltvereinen, Alpinverbänden, Wissenschaftlern und Experten massiv bekämpft worden.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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