Umweltprüfbericht kritisiert fehlende Verbindlichkeit, unklare Zuständigkeiten und umweltschädliche Fehlanreize – Ausbau von Schutzgebieten und bessere Naturschutz-Finanzierung empfohlen – OECD warnt vor Bodenversiegelung und Verfehlen der Klimaziele
WWF Österreich bringt Säumnisbeschwerde gegen Umweltministerin ein
Wien, am 28. September 2018. Das Umweltministerium ist am Donnerstagabend vom „Forum Informationsfreiheit“ mit der „Mauer des Schweigens“ ausgezeichnet worden, weil es seine Stellungnahme zum umstrittenen Standort-Entwicklungsgesetz weiter geheim hält. Auslöser für den Amtsgeheimnis-Award war eine WWF-Anfrage gemäß Umweltinformationsgesetz, die seit über fünf Wochen unbeantwortet ist, obwohl eine Veröffentlichung „ohne unnötigen Aufschub“ bzw. „spätestens innerhalb eines Monats“ vorgesehen ist. „Die Umweltministerin will sich offensichtlich vor einer kritischen Debatte drücken. Daher haben wir jetzt eine gerichtliche Säumnisbeschwerde eingebracht. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf wichtige Umweltinformationen“, sagt Hanna Simons, Leiterin der Natur-und Umweltschutzabteilung des WWF Österreich, anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Informationsfreiheit.
„Das neue Standortgesetz soll die Umweltverträglichkeitsprüfung für Großprojekte aushebeln. Naturzerstörung und Luftverschmutzung wären damit viel leichter möglich. Daher ist es absolut im öffentlichen Interesse, was das für die UVP zuständige Umweltressort vom jenseitigen Plan der Wirtschaftsministerin hält“, begründet Hanna Simons das WWF-Anliegen. Gemäß Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs setzen sich Umweltinformationen nicht nur aus Messdaten zusammen, sondern umfassen insbesondere auch Gutachten, Stellungnahmen, Meinungsäußerungen oder Programme. Auf seiner eigenen Homepage schreibt das Ressort wörtlich: „Das Umweltinformationsgesetz gewährleistet das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen und fördert die Verbreitung dieser Informationen.“
Bisher hat das Umweltministerium weder die vom WWF beantragte Stellungnahme veröffentlicht noch begründet, aufgrund welcher Rechtsgrundlage diese zurückgehalten wird. Dabei geht es hier nicht einmal um komplexe Umweltdaten, die theoretisch auch eine längere Frist rechtfertigen könnten, sondern nur um ein wenige Seiten umfassendes PDF-Dokument. Dieses ist schon seit vielen Wochen auf Knopfdruck in Ressort und Kabinett verfügbar. „Daher ist auch jeder Verweis auf eine längere Prüffrist völlig absurd“, betont WWF-Vertreterin Hanna Simons.
Rückfragehinweis:
Gerhard Auer, Pressesprecher WWF Österreich, Tel.: 0676/ 83 488 231, E-Mail: gerhard.auer@wwf.at
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