Es war der Start eines großen Abenteuers für 18 Wisente: Die Tiere konnten erfolgreich im Kaukasus ausgewildert werden und somit in ihre Heimat zurückkehren. Darunter auch Ina, eine selbstbewusste und forsche Kuh aus Innsbruck.
WWF und Umweltverbände nach EuGH-Urteil zur Schwarzen Sulm:
Presseaussendung
Luxemburg, Wien, am 4. Mai 2016 – Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über eine Klage der EU-Kommission gegen die Bewilligung des umstrittenen Wasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm entschieden. „Das Ergebnis liegt vor, allerdings noch nicht der Volltext des Urteils. Wir rechnen mit einer Ablehnung aus formalrechtlichen Gründen, wie das die Generalanwältin vorgeschlagen hatte. Das würde bedeuten, dass das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen auf die in Österreich anhängigen Verfahren gegen das Kraftwerk hat. Es bedeutet auch nicht, dass das Kraftwerk dem Europarecht entspricht.
„Entscheidend werden jetzt nämlich die nächsten Schritte im österreichischen Recht sein. Der Ball liegt nun bei Bundesminister Rupprechter – und dem Verwaltungsgerichtshof“, kommentiert WWF-Flussexpertin Bettina Urbanek das EuGH-Urteil. Bis zuletzt hatten die Vertreter des WWF und der großen Österreichischen Umweltverbände gehofft, dass sich beim EuGH inhaltliche und sachliche Argumente gegen eine rein formaljuristische Sicht des Falles durchsetzen würden.
„Man kann die ganze rechtliche Geschichte dieses Streitfalles nur als hochgradigen ‚juristischen Unfall‘ bezeichnen, da die Schwarze Sulm eine der letzten freien Fließstrecken in Österreich mit sehr guter ökologischer Qualität ist“, so Urbanek weiter. Nur noch 15 Prozent aller Fließgewässer in Österreich befinden sich in einem solchen Zustand. Bauliche Eingriffe sind daher aus Urbaneks Sicht nicht gerechtfertigt.
Auch für die Experten des ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung ist diese Entscheidung fachlich unverständlich. Thomas Alge, Geschäftsführer und Umweltjurist von ÖKOBÜRO ist überzeugt, dass alle Fakten für eine klare Verletzung europäischer und nationaler Bestimmungen sprechen. „Wasser ist eine der wichtigsten Ressourcen der Zukunft. Daher dürfen Projekte, die die Gewässerqualität verschlechtern, nur in begründeten Ausnahmefällen durchgeführt werden, wenn nämlich ‚übergeordnetes öffentliches Interesse‘ vorliegt. Eben dies war aber nicht Gegenstand des EuGH-Verfahrens“, so Alge. Ein übergeordnetes öffentliches Interesse liegt jedoch nicht vor, vor allem wegen des geringen Beitrags des Kleinkraftwerks zur Sicherung der Energieversorgung, befanden sowohl die EU-Kommission als auch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Sie beriefen 2007 bzw. 2009 gegen die anderslautende Bewertung der Steirischen Landesregierung.
Daraufhin ließ im Jahr 2013 der damalige Landeshauptmann Voves kurzerhand den betreffenden, ökologisch „sehr guten“ Flussabschnitt herabstufen und deklarierte ihn als „gut“, um das Kraftwerk doch noch durchzuboxen. „Ein unglaublicher Skandal, dass das überhaupt möglich ist!“, so Urbanek vom WWF empört. „Leider wurde diese Trickserei trotz heftiger Kritik und einer Amtsbeschwerde des damaligen Umweltministers Berlakovich gegen Voves im heutigen Urteil des EuGH voraussichtlich aus formalrechtlichen Gründen nicht behandelt, weil es nicht Gegenstand des Verfahrens war.“
Daher ist nun wieder Österreich am Zug:
Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet über die ungerechtfertigte Herabstufung des ökologischen Zustandes.
An der Schwarzen Sulm hat die Natur Vorrang, darin sind sich neben dem WWF alle großen Umweltorganisationen, darunter auch GLOBAL 2000 und Greenpeace einig. Sie appellieren an Umweltminister Andrä Rupprechter, der sich selbst als „Flussschützer der ersten Stunde“ bezeichnet, seinem Ruf gerecht zu werden: Er solle sich wie bisher und vehement für den endgültigen Schutz und Erhalt der Schwarzen Sulm und gegen eine Bewilligung eines Projektes aussprechen, das schon so viel böses Blut erzeugt hat. „Wir werden einer Zerstörung der Schwarzen Sulm sicherlich nicht tatenlos zusehen“, kündigen die NGOs und die Aktivisten vor Ort ihren ungebrochenen Widerstand an.
Seit mehr als zehn Jahren beschäftigt das geplante Kleinkraftwerk an der Schwarzen Sulm Umweltschützer, lokale Aktivisten, Juristen, die Bundes- und Landespolitik, die EU-Kommission und die Gerichte bis hin zum EuGH. Die vom Wasserkraftwerk betroffene Schluchtstrecke ist von seltenen Au- und Hangschluchtwäldern gesäumt und beherbergt gefährdete Arte wie Steinkrebs, Wasseramsel und Fischotter; sie ist daher auch als Natura 2000 – Europaschutzgebiet ausgewiesen. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden nationalen Gesetze verbieten Eingriffe, die eine Verschlechterung der Ökologie bewirken. Dennoch wurde das Kraftwerk 2007 vom Land Steiermark bewilligt und stellt seither einen – in der Österreichischen Naturschutzgeschichte bislang beispiellosen -juristischen Streitfall dar.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
Bettina Urbanek, WWF-Flussexpertin, Tel. 01/488 17 -275, E-Mail: bettina.urbanek@wwf.at
Thomas Alge, Geschäftsführer ÖKOBÜRO, Tel. 0699/102 951 59, E-Mail: thomas.alge@oekobuero.at
Rückfragen
News
Aktuelle Beiträge
WWF-Auswilderungsprojekt: Tiroler Wisent-Kuh „Ina” erfolgreich im Kaukasus freigelassen
Naturschutzorganisation siedelt Wildrinder in ihrer Heimat Aserbaidschan an – Kuh „Ina” aus Innsbruck ist eines von 18 Tieren – WWF: „Paradebeispiel für internationalen Artenschutz”
Stromanbieter-Check: TIWAG fällt bei Stromanbieter-Check durch
129 heimische Stromanbieter von WWF und GLOBAL 2000 analysiert – TIWAG aufgrund von mangelnder Transparenz und fehlender naturverträglicher Strategie nur auf Platz 116
Stromanbieter-Check: Wenige Vorreiter, viel Intransparenz
WWF und GLOBAL 2000 analysieren 129 heimische Stromanbieter: Nur drei Vorreiter gekürt, schlechtes Zeugnis für viele Landesenergieversorger
Tiwag-Talschaftsverträge: WWF fordert Reformen statt heimlicher Absprachen
Geheime Vereinbarungen erst nach Gerichtsbeschluss offengelegt – WWF fordert volle Transparenz, unabhängige Kontrolle und neue Spielregeln für künftige Verträge
Good News: Neues Jahr bringt Fangverbot für Störe in Bulgarien
Bulgarien hat ein dauerhaftes Fangverbot für Störe in der Donau und im Schwarzen Meer eingeführt. Der WWF Bulgarien spielte dabei eine Schlüsselrolle.
Treibhausgas-Bilanz: WWF warnt vor drohendem Verfehlen der Klimaziele
Ausblick negativ, Österreich nicht auf Kurs für 2030 und 2040 – Verfehlen der Klimaziele wäre „politisches Debakel der Sonderklasse“
WWF zum Ableben von Andreas Pataki
Früherer Bürgermeister von Marchegg und langjähriger Partner im WWF-Auenreservat Marchegg verstorben – WWF würdigt Lebenswerk und Einsatz für Natur
Good News: Abkommen als Meilenstein für Meeresschutz
Das neue Jahr läutet eine neue Ära der Meerespolitik ein: Durch das internationale Abkommen zum Schutz der Hohen See gibt es nun endlich Regeln für zwei Drittel der globalen Meeresfläche.












