Staaten bleiben bei Naturschutz-Finanzierung und Abbau umweltschädlicher Subventionen hinter notwendiger Ambition zurück – WWF fordert Konsequenzen auch in Österreich
WWF warnt Urlauber vor tierischen Souvenirs
Wien, 24.07.2019 – Als Erinnerung an die schönste Zeit des Jahres sind Urlaubssouvenirs beliebt. Jedes Jahr werden jedoch unzählige davon bei der Einreise beschlagnahmt, insbesondere wenn es sich um geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte aus ihnen handelt. „Was am Strand oder auf exotischen Märkten als harmloses Andenken lockt, trägt dazu bei, dass seltene Arten an den Rand des Aussterbens gedrängt werden“, warnt WWF-Biologe Georg Scattolin. Über 35.000 bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES geschützt. Deren Einfuhr ist entweder gänzlich verboten oder nur mit aufwendigen Genehmigungen erlaubt. Touristen mit verbotenen Erinnerungsstücken im Gepäck drohen empfindliche Strafen. Damit Urlauber nicht versehentlich zu Schmugglern werden, empfiehlt der WWF einen Blick in den aktualisierten WWF Souvenirratgeber.
Ob Korallen, Reptilien, traditionelle asiatische Medizin oder Tropenholz-Schnitzereien – von vielen Erinnerungsstücken sollte man die Finger lassen, wenn man nicht in Konflikt mit dem Gesetz geraten und Diebstahl an der Natur begehen möchte. 25 Millionen Seepferdchen werden jedes Jahr für die Souvenirproduktion oder die Verwendung in der traditionellen chinesischen Medizin getötet. Mehr als eine Million Krokodile und Warane lassen jährlich ihr Leben für die Modeindustrie. „Bei exotischen Souvenirs ist generell Zurückhaltung geboten. Auch kleine und unscheinbare Arten können bedroht und deshalb geschützt sein. Auf der sicheren Seite ist man daher, wenn man keine pflanzlichen oder tierischen Mitbringsel kauft“, rät Scattolin.
Die Liste problematischer Souvenirs ist lang. Besonders häufig beschlagnahmte Erinnerungsstücke sind:
• Verschiedene Korallen sowie daraus gefertigte Schmuck- oder Kunstgegenstände
• Lebende Zierpflanzen wie Orchideen und Kakteen oder medizinische Pflanzen wie die Indische Kostuswurzel
• Lederwaren aus geschützten Reptilienarten oder Fellprodukte, z. B. vom Leoparden
• Schnitzereien, Schmuck und andere Dekorationsartikel aus Elfenbein, Schildpatt und geschützten Hölzern
• Stör-Kaviar (eine Dose bis zu 125 Gramm mit CITES-Etikett darf für den persönlichen Gebrauch und ohne Genehmigung eingeführt werden)
• Schlangen- und Skorpionwein
• Seepferdchen, Riesenmuscheln und große Fechterschnecken über die erlaubten Freimengen hinaus
Der WWF Souvenirratgeber informiert nach dem einfachen Ampelsystem, welche Mitbringsel man jedenfalls meiden soll und gibt Tipps für gute Alternativen: Rot heißt „Finger weg“, bei Gelb sind Genehmigungen vorzuweisen, Grün bedeutet „empfehlenswert“. Der Ratgeber ist im Google Play Store bzw. Apple App Store oder als PDF unter www.wwf.at/souvenirratgeber verfügbar.
Die WWF Souvenirratgeber App wurde durch das deutsche Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.
Rückfragehinweis:
Mag. Florian Kozák
Pressesprecher
Tel.: +43 1 488 17 286
Mobil: +43 676 83 488 276
florian.kozak@wwf.at
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