Das WWF Bundesländerbarometer 2026
So steht es um den Schutz von Biber, Fischotter, Luchs, Seeadler und Wolf in Österreich
Biber, Fischotter, Luchs, Seeadler und Wolf, die österreichischen „WWF Big 5“, haben eines gemeinsam: jahrelange Verfolgung und Bejagung durch den Menschen führten dazu, dass sie in Österreich nicht mehr oder nur noch in geringen Zahlen vorkamen. Nun sind diese Arten nach langer Abwesenheit wieder zurück in Österreich. Das ist aus ökologischer Sicht eine enorme Bereicherung, doch die Rückkehr dieser Arten führt auch zu Konflikten. Denn durch ihr natürliches Verhalten stehen diese Arten zum Teil in Konkurrenz zu anderen Nutzungsinteressen der Gesellschaft, wie Jagd, Landwirtschaft, oder Forstwirtschaft oder der Fischerei.
Strenge Gesetze wie die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie oder die Vogelschutzrichtlinie schützen Biber, Fischotter, Luchs, Seeadler und Wolf. Alle österreichischen Bundesländer – in Österreich sind sie für Natur- und Artenschutz zuständig – sind verpflichtet, diese Richtlinien umzusetzen. Ziel ist es, die Arten, die unter diese Richtlinien fallen, in einen sogenannten „günstigen Erhaltungszustand“ zu bringen. Das bedeutet, Österreichs Bundesländer müssen dafür sorgen, dass sich die Arten erholen, in ihr ursprüngliches Verbreitungsgebiet zurückkehren können und hier ein langfristiges Überleben gesichert ist.
Um dauerhaft ein friedliches Zusammenleben zwischen Mensch und Tier zu ermöglichen, braucht es ein passendes Management. Wie gut es um das Management und den Schutz der „WWF Big 5“ in Österreich steht, untersuchte der WWF Österreich nun bereits zum vierten Mal auf Basis festgelegter Kriterien. Die Ergebnisse sind im sogenannten WWF Bundesländerbarometer 2026 zusammengefasst.
Zahlen & Fakten
- Das Management bedrohter Arten ist wichtig, um ein friedliches Zusammenleben für Mensch und Tier zu sichern, denn es kann Konflikte minimieren. Dafür braucht es aber auch politischen Willen, ausreichend Personal in den Behörden und entsprechende finanzielle Mittel.
- Stand 2026 ist nur das Seeadler-Management als gut zu bewerten.
- Luchs und Wolf werden zumindest teilweise gut gemanaged und erhalten meist eine gelbe Bewertung.
- Das Management von Biber und Fischotter wird teilweise oder mangelhaft umgesetzt.
- Im Vergleich zu 2024 gibt es zwar in vielen Teilbereichen des Arten-Managements Verbesserungen. Dem positiven Trend stehen aber auch zahlreiche Ausnahmegenehmigungen zur Tötung von Biber, Fischotter und Wolf gegenüber.
frühere Bundesländerbarometer
Das sind die Ergebnisse des WWF Bundesländerbarometers 2026
Das aktuelle Management und der Schutz von Biber, Fischotter, Luchs, Seeadler und Wolf wurde anhand von sechs Elementen beurteilt. Hierzu wurde im Vorfeld eine Recherche durchgeführt und die Ergebnisse durch Interviews bzw. Fragebögen mit den jeweiligen Behördenvertreter:innen ergänzt. Die Ergebnisse wurden in einem vierstufigen Ampelsystem visualisiert: gute Umsetzung (grün), teilweise Umsetzung (gelb), mangelhafte Umsetzung (orange) und schlechte Umsetzung (rot).
Das Ergebnis: In allen Bundesländern gibt es erhebliche Defizite im Umgang mit Fischotter, Biber, Luchs und Wolf. Einzelnen Verbesserungen im Vergleich zu 2024 stehen vermehrte Rückschritte in Teilbereichen des Managements sowie zahlreiche, nicht rechtskonforme Ausnahmen vom strengen Schutz gegenüber. Nur das Seeadler Management weist, wie auch in den vergangenen Jahren, in den Bundesländern mit Seeadler-Vorkommen eine gute (grün) Umsetzung auf. Dem gegenüber stehen jedoch 31 der insgesamt 35 Bewertungen, die die Umsetzung des Arten-Managements von Biber, Fischotter, Luchs und Wolf als nur teilweise (gelb) oder mangelhaft (orange) einstufen.
Betrachtet man die Gesamtbewertungen, zeigt sich seit der ersten Erhebung im Jahr 2019 jedoch ein positiver Trend. Eine deutliche Erhöhung zeigt sich in der Kategorie der teilweisen (gelb) Umsetzung, die von 2019 zu 2025 von rund 8% auf 62% zugenommen hat.
So steht es um den Schutz des Bibers in Österreich
Der Biber wurde wegen seiner flächendeckenden Verbreitung in allen Bundesländern beurteilt. In keinem Bundesland wurde dabei ein gutes (grün) Management festgestellt. In sechs Bundesländern – Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Steiermark und Wien – entspricht das bestehende Management zumindest teilweise (gelb) den Anforderungen an ein effektives und effizientes Biber-Management. In Niederösterreich, Kärnten und Tirol ist das Biber-Management als mangelhaft (orange) beurteilt.
Zumindest in einzelnen Teilbereichen weisen Bundesländer eine gute (grün) Umsetzung des Managements auf, wie unsere Positivbeispiele zeigen.
Positivbeispiele Biber
1. Präventionsmaßnahmen
In Niederösterreich, Burgenland, Vorarlberg, Salzburg, Steiermark, Oberösterreich, Wien und Tirol gibt es Unterstützung für Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung von Biber-Schäden, ein wichtiges Element zur Förderung des konfliktarmen Zusammenlebens mit dem Biber. In Oberösterreich und der Steiermark und seit kurzem auch im Burgenland werden zusätzlich besondere Maßnahmen ergriffen – Grundeigentümer:innen, die den Biber auf ihrem Grundstück „ungestört wirken lassen“, wird der finanzielle Mehraufwand abgegolten.
2. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit & Informationsbereitstellung
In Vorarlberg besteht regelmäßiger Austausch zum Bibermanagement mit den Nachbarländern Schweiz und Liechtenstein.
Negativbeispiele Biber
1. Fehlende Kompensationsmaßnahmen
In Tirol, Niederösterreich, Burgenland und der Steiermark werden keine Kompensationszahlungen zur Abgeltung von durch den Biber verursachten Schäden angeboten. Diese stellen jedoch ein wichtiges Mittel zur Förderung des friedlichen Miteinanders zwischen Mensch und Wildtier dar. Außerdem müssen – bevor Eingriffe in den Lebensraum oder Bestand des Bibers überhaupt in Betracht gezogen werden – erst gelindere Mittel ausgeschöpft werden, dazu zählen auch Entschädigungen.
2. Managementpläne & Artenschutzprogramme – weitreichende Ausnahmen vom Schutz
In Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und Oberösterreich gelten aktuell Verordnungen zur Ausnahme vom strengen Schutz des Bibers, obwohl in keinem der Bundesländer Präventions- und Kompensationsmaßnahmen vollständig umgesetzt werden.
So steht es um den Schutz des Fischotters in Österreich
Der Fischotter wurde wie bisher nur in acht Bundesländern bewertet, da er in Vorarlberg nur als Durchzügler vorkommt. Keines der Bundesländer wurde mit einer guten (grün) Umsetzung bewertet. In vier von acht Bundesländern – im Burgenland, Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark – wird das Management des Fischotters teilweise (gelb) umgesetzt. In der Hälfte der bewerteten Bundesländer – in Kärnten, Oberösterreich, Tirol und Wien ist das Management nur als mangelhaft (orange) eingestuft.
In einzelnen Teilbereichen weisen die Bundesländer eine gute (grün) Umsetzung des Fischotter-Managements auf, wie unsere Positivbeispiele zeigen.
Positivbeispiele Fischotter
Präventionsmaßnahmen
In vielen Bundesländern stehen finanzielle Mittel für Präventionsmaßnahmen wie Zäunungen bereit. Im Burgenland gibt es neben einer Naturteichförderung zudem eine Förderung für die Reparatur bestehender Anlagen. Bei Fragen zur richtigen Auswahl der Maßnahmen hilft der Fischotter-Ombudsmann vor Ort. In Niederösterreich stehen zahlreiche Informationen zu Präventionsmaßnahmen online zur Verfügung, darunter unter anderem Beratungsvideos zu Zäunungen. Zudem werden die Fördermöglichkeiten im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht.
Negativbeispiele Fischotter
1. Fehlende Kompensationsmaßnahmen
Nicht in jedem Bundesland gibt es Kompensationsmaßnahmen für Schäden, die durch den Fischotter verursacht wurden – im Burgenland, Oberösterreich und der Steiermark werden keine Ausgleichszahlungen geleistet. Dies wären jedoch wichtige Maßnahmen zur Konfliktmilderung und Akzeptanzsteigerung für die Präsenz des Fischotters. In Bundesländern, die zudem Entnahmen bewilligen, ist der Mangel an Kompensationsmaßnahmen besonders gravierend.
2. Managementpläne & Artenschutzprogramme – weitreichende Ausnahmen vom strengen Schutz
In den meisten Bundesländern mangelt es an Managementplänen zum Umgang mit dem Fischotter bzw. werden bestehende Pläne nicht befolgt. Zum Teil sind Pläne auch veraltet, neu gewonnene Erkenntnisse werden nicht berücksichtigt. In fünf Bundesländern – Niederösterreich, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark werden zudem weitreichende Ausnahmen vom Schutz des Fischotters genehmigt. Kärnten und Niederösterreich erlauben dies unverändert seit Jahren, obwohl hier bereits lokale Dichteabnahmen nachgewiesen wurden.
So steht es um den Schutz des Luchs in Österreich
Das Management des Luchses wurde in sechs Bundesländern bewertet. Das Burgenland, Salzburg und Wien wurden nicht bewertet, da Luchse hier nicht vorkommen. Kein Bundesland weist eine gute (grün) Umsetzung des Managements auf. In Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark, Vorarlberg und Tirol wird der Schutz und das Management des Luchses teilweise umgesetzt (gelb). In Kärnten wurde das Management seit Beginn der Erhebungen (2019) als mangelhaft (orange) beurteilt.
Teilbereiche des Luchs-Managements wurden in manchen Bundesländern als gut bewertet, wie unsere Positivbeispiele zeigen.
Positivbeispiele Luchs
1. Info zu aktueller Situation & Verbreitung
In Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg und der Steiermark wurden zuletzt Daten zum Luchsbestand erhoben und die Ergebnisse in Berichten verfügbar gemacht. In diesen Bundesländern wurde generell das Monitoring verbessert und in ausgewählten Gebieten mit Fotofallen gearbeitet. Zudem ist die aktuelle Verbreitung österreichweit über Karten des Österreichzentrum Bär Wolf Luchs ersichtlich.
2. Partizipation und Kommunikation Oberösterreich
In Oberösterreich gibt es seit vielen Jahren einen guten Austausch zum Luchs-Management. Es finden regelmäßige Treffen der Bezirksnaturschutzbeauftragten und Luchs-Expert:innen in Österreich und Tschechien statt. Auch im Rahmen des LUKA-Arbeitskreises (Luchs Kalkalpen) gibt es regelmäßige Treffen. Niederösterreich ist federführend in der AG Luchs, in der viele Interessensvertreter*innen gemeinsam an einem Luchs-Managementplan arbeiten.
3. Kompensation
In Niederösterreich, Kärnten, Tirol und Vorarlberg gibt es die Möglichkeit, im Fall eines Risses eine Entschädigung zu beantragen. In diesen Bundesländern gibt es Ansprechpersonen bei der zuständigen Behörde der Landesregierung, die Anfragen bearbeiten können. Abläufe und Kostensätze sind in der Regel über die entsprechenden Websites zugänglich.
Negativbeispiele Luchs
Managementpläne & Artenschutzprogramme
Derzeit fehlt in den bewerteten Bundesländern ein adäquater Managementplan bzw. ein Artenschutzprogramm für den Luchs. Dies wäre jedoch dringend nötig, denn die Luchsvorkommen stagnieren momentan auf sehr niedrigem Niveau bzw. droht in bestimmten Regionen sogar ein wiederholtes Aussterben. Hier müssen konkrete Schritte gesetzt werden, um das Vorkommen des Luchses in Österreich langfristig zu sichern.
Besonders kritisch bewertet wird auch die Möglichkeit der Einstufung von sogenannten „Risiko- bzw. Schadluchsen“ in Salzburg und Tirol. Damit wäre auf Basis unpräziser Kriterien eine Entnahme der streng geschützten und äußerst selten vorkommenden Tierart möglich.
So steht es um den Schutz des Seeadlers in Österreich
Der Seeadler wurde, wie auch in den bisherigen Erhebungen, in den vier Bundesländern bewertet, in denen auch Brutpaare nachgewiesen sind. Im Burgenland, in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark gibt es erneut eine gute (grün) Umsetzung des Seeadler-Managements. Das bedeutet auch: Der Seeadler ist die einzige der fünf Arten, für die die Gesamtbewertung des Managements zumindest den Schwellenwert für ein gutes (grün) Management erreicht hat.
Bei der Betrachtung der Teilelemente zeigt sich, dass die Umsetzung in Teilbereichen manchmal auch als teilweise (gelb), oft aber als gut (grün) eingestuft wurde. Einer der Gründe dafür ist, dass der Seeadler-Bestand in Österreich (mehr als 70 Brutpaare) örtlich gut abgegrenzt ist, was das Management bisher erleichtert.
Positivbeispiele Seeadler
1. Info zu aktueller Situation & Verbreitung der Art
Das Monitoring wurde in allen bewerteten Bundesländern als gut eingestuft. Das Wissen und die Dokumentation der Horststandorte dient als Grundlage, um die Elterntiere sowie den Nachwuchs vor Störungen und anderen Gefahren zu schützen.
2. Partizipation und Kommunikation
In allen beurteilten Bundesländern gibt es eine starke Einbindung verschiedener Interessensgruppen. Das liegt auch daran, dass im Zuge langjähriger Projektarbeit gute Strukturen und Prozesse aufgebaut werden konnten.
Negativbeispiele Seeadler
Die öffentliche Bereitstellung von Informationen über den Seeadler wie die Biologie, das Vorkommen etwa in Form einer Verbreitungskarte, die Bestandszahlen und Gefährdungsfaktoren auf den Websites der vier Bundesländer ist ausbaufähig.
So steht es um den Schutz des Wolfs in Österreich
Der Wolf wurde bis auf Wien in allen anderen Bundesländern bewertet. In keinem Bundesland wurde dabei ein gutes (grün) Management festgestellt. In Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Burgenland, Salzburg, Vorarlberg und Tirol wird der Schutz und das Management des Wolfs teilweise umgesetzt (gelb). Nur in Kärnten ist das Management wie auch in der letzten Erhebung mangelhaft (orange).
Teilbereiche des Wolf-Managements wurden in manchen Bundesländern als gut bewertet, wie unsere Positivbeispiele zeigen.
Positivbeispiele Wolf
1. Kompensationsmaßnahmen
In allen bewerteten Bundesländern gibt es zumindest Konzepte bzw. Maßnahmen für Entschädigungsleistungen im Falle eines Schadens. Die Informationen und erforderlichen Anträge hierzu sind in der Regel ausführlich auf der Website angeführt. In den meisten Bundesländern werden die Anträge schnell bearbeitet, eine Auszahlung erfolgt zeitnah.
2. Bereitstellung von relevanten Entscheidungsgrundlagen
Das Bundesland Tirol stellt online zahlreiche Informationen über das Wolfsmanagement bereit, darunter auch Zahlen zu Nutztierrissen, Angaben zu der Höhe von Schäden und geleisteten Entschädigungszahlungen.
3. Info zu aktueller Situation & Verbreitung der Art
Im Bereich Monitoring gibt es positive Entwicklungen. In den Bundesländern Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, z.T. Vorarlberg werden Daten auch in Form eines opportunistischen aktiven Monitorings erhoben. Eine gute Umsetzung gibt es jedoch in keinem Bundesland.
Negativbeispiele Wolf
1. Fehlende Prävention
In Kärnten werden nach wie vor keine Präventionsmaßnahmen für durch den Wolf verursachte Schäden angeboten, in der Steiermark wurden bestehende Programme wieder eingestellt. Dabei hat sich der Herdenschutz in anderen Ländern Europas längst als wirksames Mittel zur Reduzierung von Rissen etabliert und stellt ein wirksames Mittel zur Förderung der Koexistenz dar. Dies wären jedoch wichtige Maßnahmen zur Konfliktmilderung und Akzeptanzsteigerung für die Präsenz des Wolfes. In Kärnten, das österreichweit die meisten Entnahmen bewilligt und durchgeführt hat, ist der Mangel an Prävention besonders gravierend.
2. Managementpläne & Artenschutzprogramme – weitreichende Ausnahmen vom strengen Schutz
Bestehende Managementpläne werden in den meisten Bundesländern nicht befolgt. In Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg, der Steiermark und Tirol gelten inzwischen Verordnungen, die Ausnahmen vom Schutz des Wolfes ermöglichen. Aus Sicht des WWF Österreich widersprechen diese pauschalen Abschussfreigaben den europäischen Rechtsvorgaben und sind somit nicht rechtskonform. Besonders zu kritisieren sind die zunehmenden Möglichkeiten für präventive Abschüsse, die auch wissenschaftlich nicht begründet sind.
Damit halten sich die Bundesländer nicht an die im Jahr 2021 geschaffenen Grundlagen, die unter ihrer Beteiligung und der aller relevanter Stakeholder ausgearbeitet wurden
Was bedeutet gutes Management?
Das WWF Bundesländerbarometer bewertet und vergleicht das aktuelle Management der österreichischen „WWF Big 5“ in den österreichischen Bundesländern anhand von sechs Kriterien für ein gutes Management:
Monitoring
Gibt es aktuelle Infos über den Bestand der Tierart, die nach wissenschaftlichen Standards erhoben wurden?
Weitere Informationen
Welche weiteren Infos gibt es als Entscheidungsgrundlage?
Partizipation & Kommunikation
Werden alle relevanten Stakeholder eingebunden und werden der Öffentlichkeit ausreichende und transparente Infos zur Verfügung gestellt?
Kompensation
Gibt es ausreichend Maßnahmen und finanzielle Mittel zur Kompensation, wenn Schäden entstanden sind?
Prävention
Gibt es ausreichend Maßnahmen und finanzielle Mittel zur Verhinderung von Schäden?
Management
Gibt es einen aktuellen Managementplan bzw. ein Artenschutzprogramm?
Monitoring
Gibt es aktuelle Infos über den Bestand der Tierart, die nach wissenschaftlichen Standards erhoben wurden?
Weitere Informationen
Welche weiteren Infos gibt es als Entscheidungsgrundlage?
Partizipation & Kommunikation
Werden alle relevanten Stakeholder eingebunden und werden der Öffentlichkeit ausreichende und transparente Infos zur Verfügung gestellt?
Prävention
Gibt es ausreichend Maßnahmen und finanzielle Mittel zur Verhinderung von Schäden?
Kompensation
Gibt es ausreichend Maßnahmen und finanzielle Mittel zur Entschädigung, wenn Schäden entstanden sind?
Management
Gibt es einen aktuellen Managementplan bzw. ein Artenschutzprogramm?
In Zeiten des rasanten, weltweiten Artensterbens fehlt es am nötigen Bewusstsein bei vielen politisch Zuständigen. Wir müssen unser Naturerbe besser schützen, damit sich ehemals ausgerottete Wildtiere wieder erholen können. Die Basis dafür schaffen gute europäische Naturschutz-Richtlinien, die Österreich leider schlecht umsetzt.
Maßnahmenpaket für besseren Artenschutz in Österreich
Mit der Umsetzung folgender Forderungen – und genügend politischem Willen – können die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern Biber, Fischotter, Luchs, Seeadler und Wolf in Zukunft besser schützen.
Monitoring verbessern und national abstimmen. Aktuelle und bundesweit vergleichbare Informationen über die Verbreitung und Bestandsentwicklung der relevanten Arten sind essentiell, fehlen aber oft. Man kann nur managen, was man auch misst.
Managementpläne und Artenschutzprogramme österreichweit vereinheitlichen und an Best-Practice-Beispielen ausrichten: EU-Vorgaben müssen erfüllt und rechtswidrige Tötungsverordnungen zurückgenommen werden. Wildtiere kennen keine Grenzen, daher muss auch ihr Management bundesländerübergreifend passieren.
Präventions- und Kompensationsmaßnahmen österreichweit vereinheitlichen und unbürokratisch gestalten. Dies erleichtert den Interessenausgleich zwischen Naturschutz und Landnutzung. Gerade beim Schutz von Arten, die durch ihr natürliches Verhalten manchmal in Konkurrenz zu menschlichen Interessen stehen, braucht es einen Brückenschlag zwischen allen Betroffenen.
Beteiligungspflichten gerecht werden. Verpflichtungen zur Einbindung von Betroffenen sowie Beteiligungsrechte von Umweltschutzorganisationen sind zwar laut Aarhus-Konvention völkerrechtlich bindend, werden aber in Österreich nicht ausreichend umgesetzt. Diese Versäumnisse müssen behoben werden.
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