WWF erkämpft Akteneinsicht in Landes-Gutachten und belegt unvollständige Tiwag-Unterlagen – Sachverständige sehen offene Gefahren – WWF fordert Stopp des UVP-Verfahrens
Forderung nach wolfsfreien Zonen in den Alpen ist fachlicher Nonsens
Presseaussendung
Wien, am 1. 9. 2017 –Der WWF lehnt die Forderung nach wolfsfreien Zonen in den Alpen, wie sie gestern vom Tiroler Bauernbunddirektor Peter Raggl erhoben wurden, entschieden ab. „Der Abschuss von Wölfen schützt Nutztiere nicht! Ganz im Gegenteil – getötete Wölfe führen oft sogar zu einem Ansteigen an Nutztierrissen“, stellt Christian Pichler, WWF -Wolfsexperte, einmal mehr klar. „Wenn man eine populistische Forderung immer wieder wiederholt, wird sie deswegen nicht wahrer. Die einzige wirksame Methode zum Schutz von Schafen ist der Herdenschutz. Wer solche Erkenntnisse ignoriert und stattdessen auf Abschuss als Lösung setzt, verkauft die Almbauern für dumm“, so Pichler.
„Der Abschuss einzelner Wölfe zum Schutz von Schafherden greift zu kurz und ist oft sogar kontraproduktiv“, fasst Pichler die Ergebnisse von Untersuchungen aus den USA und Europa zusammen, „solche Eingriffe bringen die soziale Struktur in Wolfsrudeln durcheinander. Der Abschuss eines Elterntieres kann beispielsweise dazu führen, dass Wölfe ihr Jagdverhalten ändern und die jüngeren, unerfahreneren Wölfe dann auf leichter zu erbeutende Tiere wie ungeschützte Schafe ausweichen." Das Herausschießen von Wölfen sorgt also dafür, dass die Anzahl der Risse in Folge sogar steigen würde. Wolfsfreie Zonen blieben außerdem nicht lange wolfsfrei: Wölfe können bis zu tausend Kilometer weit wandern, weshalb immer wieder wandernde Einzeltiere aus umliegenden Regionen diese Gebiete besuchen würden.
Abgesehen von diesen wildökologischen Tatsachen, widersprechen solche Zonen geltendem EU-Naturschutzrecht, denn dieses verlangt von jedem Mitgliedsstaat, für seine geschützten Arten zu sorgen, damit diese wieder einen „günstigen Erhaltungszustand“ erreichen. Davon kann derzeit noch keine Rede sein: Im Tiroler Fulpmes wurde im April und Mail zuletzt ein Wolf nachgewiesen. In Südtirol gibt es seit dem Vorjahr ein Wolfspaar in Deutschnonsberg. Und in Bayern leben zwei bis drei Wölfe am Gruppenübungsplatz Grafenwöhr sowie ein Rudel im Bayerischen Wald.
Der Wolf ist deshalb streng geschützt und darf – mit Ausnahme weniger Populationen in einigen EU-Ländern – nicht bejagt werden. Wer illegal einen Wolf schießt, begeht eine Straftat, die mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden kann.
Der WWF ist sich bewusst, dass die wirtschaftliche Situation der Almbauern schwierig ist bzw. zunehmend schwieriger wird. Der Wolf hat daran aber einen geringen Anteil und kann deshalb auch nicht zum Sündenbock gemacht werden. Gerade aus Naturschutzsicht ist die extensive Beweidung zu unterstützen, weshalb es dem WWF ein großes Anliegen ist, gemeinsam an konstruktiven Lösungen für Konflikte, die im Zusammenleben mit Beutegreifern wie dem Wolf auftreten, zu arbeiten. Der Fokus ist aus Sicht des WWF eindeutig auf der Verbesserung des Herdenschutzes zu legen.
Für die Generationen vor den heutigen Almbauern war es noch selbstverständlich, den gesamten Sommer über bei den Tieren im Gebirge zu sein. Die Beweidung hat sich erst seit wenigen Jahrzehnten entwickelt. Die Haltungsform der Freiweide ohne Aufsicht und Weideführung ist auch ohne Wolfsanwesenheit dringend zu hinterfragen, weil sie in Bezug auf Tierwohl und Beweidungsregime grobe Nachteile aufweist. Herdenschutz sorgt also nicht nur für weniger Nutztierrisse, sondern hat auch positive Tierschutz-Aspekte.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/48817-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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