Bericht zeigt großen Handlungsbedarf bei der Vorsorge gegen klimabedingte Schäden – WWF legt 4-Punkte-Plan gegen aufgehende Versicherungslücke vor
IKB Kraftwerk laut Rechtsgutachten gesetzeswidrig!
Innsbruck, am 12. Dezember 2008 – Noch im Dezember will die IKB beim Land Tirol ergänzende Unterlagen für das wasserrechtliche Vorprüfungsverfahren einreichen, die ein Grünes Licht für das Kraftwerk Telfs ermöglichen sollen. Durch den Bau des Kraftwerks wäre das Sonderschutzgebiet Rietzer und Mieminger Innauen betroffen. Das Land Tirol selbst hat diesen letzten intakten Auwaldresten am Inn den Status eines Sonderschutzgebietes verliehen, in dem – strenger als in einem Naturschutzgebiet – jeglicher Eingriff verboten ist. „Es ist grotesk, wenn das Land seine eigenen Gesetze selbst wieder aufhebt!“ sind sich WWF Österreich, BirdLife Österreich, Naturschutzbund Österreich, Naturfreunde Tirol, Österreichischer Alpenverein, Fischerei-Gesellschaft Innsbruck und der Tiroler Fischereiverband einig. Das Projekt ist nicht genehmigungsfähig! „Auf intakten Flussstrecken und in strengen Schutzgebieten müssen Kraftwerke tabu sein!“ appellieren die Gegner.
Eine breite Allianz aus Organisationen wie BirdLife Österreich, Naturschutzbund Österreich, Naturfreunde Tirol, Österreichischer Alpenverein, Fischerei-Gesellschaft Innsbruck und der Tiroler Fischereiverband und WWF Österreich, setzen sich gemeinsam gegen das KW Telfs ein und fordern Landeshauptmann Platter auf, dem Projekt die Genehmigung zu verweigern.
Die betroffenen Rietzer und Mieminger Innauen wurden aufgrund ihres hohen naturschutzfachlichen Wertes im Jahr 1997 als Sonderschutzgebiet ausgewiesen. „Diese Schutzgebietskategorie wurde eigens für die Rietzer und Mieminger gewählt, damit eben die Au ein für alle mal Ruhe hat!“, erklärt Anton Vorauer, Schutzgebietsbetreuer. In einem Sonderschutzgebiet gilt gemäß § 22 Tiroler Naturschutzgesetz ein generelles Eingriffsverbot. Auch für Wasserkraftanlagen ist keine Ausnahme gesetzlich vorgesehen! Ein im Auftrag des WWF durchgeführtes Rechtsgutachten zeigt die prinzipielle Unvereinbarkeit des Sonderschutzgebietes mit den Kraftwerkplänen. Laut Planungen der IKB würden das Schutzgebiet Rietzer und Mieminger Innauen in seinem Schutzzweck massiv beeinträchtigt werden, da es dadurch zu einer Beeinträchtigungen der detailliert angeführten Schutzgüter Schwemmländer, Schotterbänke und Erlen-Urwälder kommen würde. Das Gutachten im Wortlaut: „Im Vergleich zu Natura 2000 Gebieten unterliegt das Sonderschutzgebiet einem strengeren Schutz, da weitgehend Ausnahmemöglichkeiten, einschließlich solcher für den Bau von Wasserkraftwerken, ausdrücklich nicht eingeräumt werden.“
„Auch noch die letzten drei Prozent an Auwaldresten des gesamten Tiroler Inns zu opfern ist nicht nur gesetzeswidrig sondern auch ein völlig falsches Signal der österreichischen Wasserpolitik“, sind die Projektgegner empört. „Nach den Plänen im Lech- und im Ötztal fragt man sich: Welches Tiroler Flussjuwel kommt als nächstes unter die Räder der Baumaschinen?“
Durch eine Errichtung des Kraftwerkes würde die letzte freie Fließstrecke des Inn halbiert. Zudem gehört der betroffenen Inn-Abschnitt zu den ökologisch wertvollsten des gesamten Flusses: Für alpine Fließgewässer typische, aber selten gewordene Schotterbänke würden den Baggern zum Opfer fallen; der Lebensraum für bedeutende Vogel-, Fisch- und Insektenarten wie Flussuferläufer, Flussregenpfeifer, Huchen und zahlreiche speziell angepasste Wasserkäferarten unwiederbringlich zerstört. Das Kraftwerk würde eine maßgebliche negative Beeinflussung dieses Flussabschnitts bedeuten und somit auch den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union zuwider laufen.
Weiters steht das geplante Innkraftwerk in Widerspruch zur gemeinsamen Initiative von Lebensministerium, Land Tirol und WWF, den Inn durch zahlreiche Revitalisierungsmaßnahmen „lebendiger und sicherer“ zu gestalten.
Weitere Informationen:
Blog der Plattform Tiroler Inn
Rückfragehinweis:
Michael Dobner, Koordinator der Plattform, Tel. 0664 4357543, E-Mail:
michael.dobner@tele2.at
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