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Regierung bittet Steuerzahler für Umweltschäden zur Kasse
Wien, 9. Mai 2007 – Die in der Plattform ÖKOBÜRO organisierten Umweltorganisationen GLOBAL 2000, Greenpeace und WWF warnten vor einer Verschlechterung bestehender Haftungsstandards durch das heute im Ministerrat zu beschließende Bundesumwelthaftungsgesetz. In einem offenen Brief an die Bundesminister Pröll, Molterer und Faymann forderten die Umweltschützer unter anderem, dass die Verursacher verschuldensunabhängig und nicht die Steuerzahler für Umweltschäden haften. Weiters muss im Rahmen des Umwelthaftungsgesetzes eine Sanierungshaftung für Schäden durch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen geschaffen werden.
Die Bestimmungen zur Umweltbeschwerde, die Umweltorganisationen das Recht gibt, Entscheidungen und Unterlassungen der Behörde im Schadensfall gerichtlich prüfen zu lassen, muss europarechtskonform umgesetzt werden
Die geplanten Regelungen erfolgen im Rahmen der bis zum 30. April 2007 umzusetzenden Umwelthaftungsrichtlinie der EU. Im Februar 2007 legte der Umweltminister einen Begutachtungsentwurf zu einem Bundes-Umwelthaftungsgesetz vor, zu welchem die Öffentlichkeit und die beteiligten Kreise Stellung nehmen konnten. Der geplante Ministerratsbeschluss vom 9. Mai 2007 weicht inhaltlich in allen wesentlichen Punkten vom Entwurf des Umweltministers vom Februar 2007 ab. Im Besonderen sollen die von den Großbetrieben geforderten Haftungsausschlussgründe für den „genehmigten Normalbetrieb“ und das so genannte „Entwicklungsrisiko“ geschaffen werden. „Das Ergebnis dieser Regelung wäre eine Übertragung des Haftungsrisikos von den Verursachern von Umweltschäden auf die Steuerzahler“, sagt WWF-Sprecher Franko Petri. „Es ist für uns nicht vorstellbar, dass der Steuerzahler etwa für die Sanierung von Schäden für Umwelt und Landwirtschaft zahlen soll, die ein Unternehmen durch den Anbau von Gentech-Pflanzen verursacht“, empört sich Jens Karg, Gentechnikexperte von GLOBAL 2000.
Es droht eine massive Verschlechterung des bestehenden Haftungsrechts. Das ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung, insbesondere jedoch für den Umwelt- und Finanzminister“, stellt Greenpeace-Sprecher Steffen Nichtenberger klar.
„Die Umsetzung des derzeitigen Gesetzesvorschlags würde dazu führen, dass die zum Teil strengeren Haftungsbestimmungen, beispielsweise nach dem Wasserrecht, nicht mehr anwendbar oder wegen Gleichheitswidrigkeit der jeweiligen Gesetze verfassungswidrig und somit vom Verfassungsgerichtshof auszuheben wären“, erläutert Umweltrechtsexperte Thomas Alge vom ÖKOBÜRO. „Die vorgeschlagene Regelung der Bundesregierung erfüllt nicht im Ansatz die Vorgaben der EU Richtlinie“, schließt Alge.
Rückfragen:
Mag. Thomas Alge, Umweltrechtsexperte Ökobüro Tel. 0699-10295159
Steffen Nichtenberger, Greenpeace, Tel. 0664-6126703
Jens Karg, Global 2000, Tel. 0699-14200020
Franko Petri, WWF, Tel.0676-83488231
Der offene Brief an die Bundesminister Pröll, Faymann und Molterer zum Download
Die Ökobüro-Presseaussendung vom 2. Mai 2007 zum Download:
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