Umweltschutzorganisation: Ablehnung der Länder beruht auf einem inhaltlich längst überholten Verhandlungsstand – Blockade einer europaweiten Weichenstellung durch Österreich sachlich nicht mehr zu rechtfertigen
Schwarze Sulm: 10 Jahre Überlebenskampf eines Flusses
Presseaussendung WWF
Wien, am 25. 11. 2015 – Seit 2006 versuchen die privaten Investoren Peter Masser und Alfred Liechtenstein mit tatkräftiger Unterstützung der steirischen Wasserrechtsbehörde, ihre Kleinkraftwerksvorhaben im Natura 2000 – Europaschutzgebiet „Schwarze und Weiße Sulm“ zu realisieren. Trotz wiederholt abschlägiger Stellungnahmen sowohl seitens des Umweltministeriums als auch der EU-Kommission, wurden fortwährend neue Mittel und Wege gefunden, um den Bau doch noch durchboxen zu können. Es liegt nun an Umweltminister Andrä Rupprechter als oberste Instanz für das Wasserrecht und am steirischen Landeshauptmann Hermann Schützenhofer, die Kompetenzstreitigkeiten ihrer Vorgänger beiseite zu schieben und den „gordischen Knoten“ Sulm nach fast 10 Jahren zum Wohle der Natur zu lösen. Dazu forderte der WWF Rupprechter und Schützenhofer heute in einem Offenen Brief auf. Darin schlägt der WWF vor, dass die beiden ÖVP-Politiker noch vor Weihnachten einen Lösungsgipfel Schwarzen Sulm einberufen und dabei die Kraftwerks-Projekte endgültig ad acta legen.
Die Schwarze Sulm gehört zu den wenigen verbleibenden Gewässern Österreichs mit noch intakter Natur. Der minimale energetische Nutzen stünde in keinem Verhältnis zum irreparablen Schaden, den Kraftwerke in solch wertvollen Flusslandschaften anrichten. „Ohne politische Unterstützung können die Kleinkraftwerke an der Schwarzen Sulm nicht umgesetzt werden“, stellt WWF Alpenflüsse Campaigner Gebhard Tschavoll klar. Außerdem wäre es absurd, diese naturzerstörerischen Projekte auch noch, wie geplant, mit einem staatlichen Investitionszuschuss in der Höhe von drei Millionen Euro zu belohnen.
Der Zeit- und Energieaufwand des Landes Steiermark in Sachen Schwarze Sulm ist beträchtlich und konterkariert den Reformkurs des Bundeslandes in Richtung einer ressourcenschonenden und verfahrenseffizienten Verwaltung. Seit 2006 sind in der Causa sechs Bescheide ergangen, drei höchstgerichtliche Entscheidungen wurden gefällt, zwei Amtsbeschwerden eingereicht und zwei Mal wurden Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission eröffnet.
Brisanz erhält der Fall nun erneut, da die Europäische Kommission vor ihrem abschließenden Urteil zur Schwarzen Sulm steht. Wie auch immer der EuGH entscheiden wird, eines ist für Tschavoll vom WWF klar: „Europa kann kein Interesse an einem Vorgehen haben, das im Wasserrecht einen Präzedenzfall schafft, und andere wertvolle Flüsse der Zerstörung preisgegeben würde.“
Die Schwarze Sulm ist einzigartig und ein nationales Erbe. Sie ist Wahrzeichen wie dem Grazer Uhrturm gleichzusetzen. Und so wie auf diesen kein Windrad gehört, so darf in der Sulm kein Wasserkraftwerk gebaut werden. Der 17 Kilometer lange betroffene Flussabschnitt der Schwarzen Sulm beherbergt 45 ganz besonders schutzwürdige Biotope, unter anderem Grauerlen-Auwälder, Bergulmen-Hangschluchtwälder und faszinierede Arten wie Steinkrebs, Wasseramsel und Fischotter.
Der WWF hat sich seit Beginn der Kraftwerkspläne an der Schwarzen Sulm vehement für den Erhalt dieses „Flussheiligtums“ eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Es bleibt zu hoffen, dass auch das offizielle Österreich deutliche Signale setzt.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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