WWF erkämpft Akteneinsicht in Landes-Gutachten und belegt unvollständige Tiwag-Unterlagen – Sachverständige sehen offene Gefahren – WWF fordert Stopp des UVP-Verfahrens
WWF kritisiert Wolf-Abschusspläne in Niederösterreich
Presseaussendung
Naturschutzorganisation gegen Schnellschuss-Aktion: Freibrief für Abschüsse auf Basis willkürlich festgelegter Zahlen widerspricht EU-Recht – Herdenschutz fachgerecht umsetzen statt schlechtreden
Wien, St. Pölten, 4. Dezember 2018 – Der WWF Österreich kritisiert die heute präsentierte Anti-Wolf-Verordnung von Agrar-Landesrat Stephan Pernkopf als rechtlich und inhaltlich fragwürdige Schnellschuss-Aktion. „Ein Freibrief für Abschüsse auf Basis willkürlich festgelegter Zahlen und Kriterien widerspricht dem EU-Naturschutzrecht. Diese Wolfsverordnung vernachlässigt die zentralen Punkte eines naturschutzfachlich korrekten Managements, davon hat niemand etwas, auch nicht jene, die sich eine Abschuss-Verordnung wünschen“, sagt WWF-Experte Christoph Walder. „Mit ihrem hektischen Alleingang ohne öffentliche Begutachtung will die Landesregierung offensichtlich erneut von ihren jahrelangen Versäumnissen ablenken. Zu lange wurde nämlich wenig bis nichts getan, um Weidetierhalter zu unterstützen und fachgerechten Herdenschutz zu ermöglichen. Anders als in der Schweiz und anderen Bundesländern gibt es in Niederösterreich keine Förderungen für Herdenschutz. Damit lässt die Politik bisher auch die betroffenen Kleinbauern im Stich“, nennt Walder konkrete Defizite. Dabei stünden EU-Fördermittel in Millionenhöhe für Natur- und Artenschutz und somit auch für Herdenschutzmaßnahmen zur Verfügung. Das zeigen aktuelle Angaben der Europäischen Kommission zu den künftigen Finanzierungschancen im nächsten EU-Finanzrahmen.
„Die Sorgen der Bevölkerung müssen absolut ernst genommen werden. Daher muss Niederösterreich endlich den geltenden Managementplan vollständig umsetzen, der zunächst auf sachliche Beratung und professionellen Herdenschutz setzt, bevor weitere Maßnahmen überhaupt in Frage kommen. Auch das EU-Recht sieht immer das Prinzip des ‚gelindesten Mittels‘ vor“, bekräftigt Walder.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
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