Umweltschutzorganisation: Ablehnung der Länder beruht auf einem inhaltlich längst überholten Verhandlungsstand – Blockade einer europaweiten Weichenstellung durch Österreich sachlich nicht mehr zu rechtfertigen
WWF zu aktuellen Entwicklungen im Streitfall Schwarze Sulm:
Wien, 4. 5. 2016 – Nachdem der Europäische Gerichtshof beim umstrittenen Kraftwerk an der Schwarzen Sulm keinen Widerspruch zur EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht, wurde der Ball nun wieder nach Österreich zurückgespielt. Somit ist wiederum Umweltminister Andrä Rupprechter als Oberbehörde im Wasser- und Forstrecht am Zug, das weitere Prozedere gemäß Österreichischen Recht und im Sinne von Österreichs Natur und Umwelt zu managen. „Für den WWF und Österreichs Umweltbewegung ist das letzte Wort jedenfalls noch lange nicht gesprochen, das EuGH-Urteil bedeutet keinen Persilschein für dieses Projekt“, stellt Bettina Urbanek vom WWF klar.
Schließlich stehen eine offene Amtsbeschwerde, ein Verfahren nach dem österreichischen Wasserrecht, sowie ein Verfahren nach dem Forstrecht zur Entscheidung an. „Jetzt kann Minister Rupprechter unter Beweis stellen, dass er sein Herz am rechten Fleck hat und alles tun wird, um eines der letzten nationalen Flussjuwele zu retten. Der WWF fordert ihn auf, die Amtsbeschwerde gegen den ehemaligen steirischen Landeshauptmann Franz Voves aus dem Jahr 2013 aufrecht zu erhalten und ehestmöglich mit seinem Parteifreund, dem aktuellen steirischen Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer in Sachen Sulm in Kontakt zu treten.“ Schon einmal hat Rupprechter sich als Flüsse-Retter einen Namen gemacht: Viele Jahre hat er sich für den Schutz der Brandenberger Ache, namensgebender Fluss der Heimatgemeinde seiner Heimatgemeinde im Tiroler Unterland, stark gemacht – und das erfolgreich.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
Bettina Urbanek, WWF-Flussexpertin, Tel. 01/488 17 -275, E-Mail: bettina.urbanek@wwf.at
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