Neue Verordnung soll Tötung von bis zu 32 Tieren jährlich ermöglichen – Naturschutzorganisation fordert Vorrang für Prävention und unabhängige Einzelfallprüfung
Gegen die Natur: Weisung an Tiroler Umweltanwalt
Innsbruck, am 26. 2. 2008 – Die Tiroler Landesregierung beschloss heute auf Antrag der Landesräte Hans Lindenberger und Anna Hosp die Erteilung einer Weisung an die Landesumweltanwaltschaft. Dem Umweltanwalt wird somit untersagt, im Zusammenhang mit dem naturschutzrechtlichen Verfahren betreffend den Notweg Mittelberg am Pitztaler Gletscher einen Antrag auf Feststellung gemäß §3 Abs. 7 des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes einzubringen.
Unfassbare Entscheidung der Landesregierung!
"Diese Entscheidung der Tiroler Landesregierung ist ein weiterer negativer Meilenstein in der leidigen Pitztal-Causa" erklärt Hermann Sonntag, Leiter des WWF-Alpenprogramms. "Sie ist fachlich und juristisch nicht nachvollziehbar – ein fatales Signal des Landes Tirol über die Grenzen hinweg!" zeigt sich Sonntag über die Vorgangsweise der Landesräte empört.
Weisungsfreiheit absolut notwendig!
Dieser aus Sicht des WWF willkürliche Akt untermauert die von der Naturschutzorganisation seit vielen Jahren wiederholt geforderte Weisungsfreiheit für die Landesumweltanwaltschaft (LUA). "Es muss auch in Tirol sichergestellt sein, dass der Umweltanwalt – wie in den anderen Bundesländern auch – zum Wohle der Natur und der gültigen Gesetze agieren kann", fordert Sonntag abschließend.
Kontakt:
Mag. Hermann Sonntag,
WWF Österreich – Programmleiter Alpen,
Tel. 0043-512-573534-25 oder 0676/83 488 402,
E-Mail: hermann.Sonntag@wwf.at
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